Arbeitsrecht Gesundheitswesen

Wir beraten Sie in allen Fragen und Herausforderungen des Arbeitsrechts im Gesundheitswesen. Gabriele Leucht, Fachanwältin für Arbeitsrecht, leitet diesen Fachbereich in unserer Kanzlei.

Ihre Anwältin für Arbeitsrecht im Gesundheitswesen in München

Das Arbeitsrecht im Gesundheitswesen ist komplex und verlangt auf juristischer Seite besondere fachliche Fähigkeiten. Diese bietet Ihnen Gabriele Leucht, Fachanwältin für Arbeitsrecht sowie Fachanwältin für Medizinrecht in München.

Mit dieser Kombination der Fachanwaltschaft für Medizinrecht und Arbeitsrecht ist Gabriele Leucht eine von lediglich vier, mit der Zusatzqualifikation Mediator sogar eine von nur drei Anwält:innen in München.[1] Von dieser Kombination der Rechtsgebiete profitieren Ärztinnen, Ärzte, Krankenpfleger:innen, medizinische Fachangestellte, aber auch Hebammen und Altenpfleger:innen. Mit Ihren arbeitsrechtlichen Belangen im Gesundheitswesen sind Sie bei der Kanzlei REMEDIUM also in den allerbesten und nochdazu in hoch spezialisierten Händen.

Die Kanzlei REMEDIUM vertritt im Individualarbeitsrecht die Sache von Arbeitgeber:innen ebenso wie von Arbeitnehmer:innen. Auch das Kollektivarbeitsrecht gehört zu unserem Leistungsportfolio.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen – Arbeitsverträge, Arbeitszeit, Kündigung

Wir bringen unsere fachliche Expertise und Erfahrungen im Arbeitsrecht im Gesundheitswesen vor allem dort ein, wo es um die individuelle Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der Besonderheiten unserer Mandanten geht.

Hierbei spielen der Arbeitsort (Homeoffice, soweit dies im Gesundheitswesen möglich ist), individuelle Arbeitszeitmodelle, die Befristungen von Arbeitsverträgen und auch besondere Vergütungssysteme eine wichtige Rolle. Alle diese Punkte berücksichtigt Gabriele Leucht, Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht im Gesundheitswesen in München, natürlich im Rahmen der Erstellung von Arbeitsverträgen in Arztpraxen.

Ausbildungsverträge

Sie bilden in Ihrer Arztpraxis auch aus? Dann sollten Sie beim Abschluss, bei der inhaltlichen Gestaltung sowie bei Änderungen des Berufsausbildungsverhältnisses auf jeden Fall unsere fachliche Unterstützung im Arbeitsrecht suchen. Wir sind in diesen Fällen für Sie da. Auch wenn es um nachträgliche Änderungen im Arbeitsvertrag geht.

Trennungsprozesse und Kündigung 

Nicht immer läuft im gemeinsamen Arbeitsalltag alles rund und problemlos. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in sind für beide Seiten unangenehm und belastend. Mit unserer ausgewiesenen Expertise im Arbeitsrecht im Gesundheitswesen begleiten wir die Parteien auch in Trennungsprozessen. Eines unserer Spezialgebiete ist das Themenfeld Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen inklusive Kündigungsschutz.

Wir begleiten Beschäftigte außerdem beim Führen ihrer Kündigungsschutzprozesse und unterstützen beide Seiten beim Erstellen selbst komplexer Aufhebungsverträge.

Weiterhin betreuen wir individual-arbeitsrechtliche Prozesse bzw. Ansprüche, etwa zur Leistungspflicht der Beschäftigten („Low-Performer“), regeln Urlaubsansprüche einschließlich Urlaubsvergütung und geben aus unseren arbeitsrechtlichen Position wichtige Tipps im Umgang mit Mitarbeiter:innen.

Wir prüfen auf Wunsch alle Formen von Arbeitsverträgen im Gesundheitswesen, insbesondere aus Sicht der Beschäftigten.

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[1] Stand: September 2022

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Rufen Sie uns an unter 089 – 89 62 36 20 oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail an info@medizinrecht-muenchen.de.