Das Bayerische Landesamt für Steuern hat angekündigt, dass ab Mitte des Jahres 2016 Ärzte und Unternehmer im Gesundheitswesen, die bisher nicht zur Umsatzsteuer veranlagt wurden, zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung für 2015 aufgefordert werden. baylas-umsatzsteuer-2015-16-04-26