Abrechnung ärztlicher Leistungen
Die Honorarabrechnung ärztlicher Leistungen (nach GOÄ oder EBM) ist eine anspruchsvolle Aufgabe.
Nicht nur bei der Neugründung einer eigenen Praxis oder einer Praxisübernahme stellt das Abrechnungssystem eine große Herausforderung dar. Denn eine vollständige und korrekte Honorarabrechnung – egal ob vertrags- oder privatärztlich – braucht Zeit, die neben der medizinischen Tätigkeit zusätzlich aufgewendet werden muss.
Was gibt es rechtlich bei der Leistungsabrechnung zu beachten?
Insbesondere Vertragsärzte müssen sich mit einer Vielzahl an Budgets auskennen. Denn die Honorarberechnung und -verteilung im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit folgt in Deutschland einem komplexen System. Neben den Leistungskatalogen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) seien hier z. B. Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), budgetierte Leistungen, qualitätsgebundene Zusatzvolumina und Jungarztregelung oder extrabudgetäre Leistungen genannt.
Nicht zu unterschätzen sind auch die möglichen Folgen einer Falschabrechnung ärztlicher Leistungen wie z. B. Plausibilitätsprüfungen oder Disziplinarverfahren durch die KVen bis hin zum Entzug der vertragsärztlichen Zulassung oder der strafrechtlichen Verfolgung eines Abrechnungsbetruges.
Neben dem komplexen System der vertragsärztlichen Abrechnung steht das nicht minder komplizierte Konstrukt der privatärztlichen Liquidation nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Meist rechnet der Privatpatient mit einer Privaten Krankenversicherung ab. Moniert diese eine Abrechnungsziffer bleibt dem Arzt nur übrig, den Patienten auf Zahlung zu verklagen. Da die PKV jedoch der solventere Gegner ist und eine Verurteilung des Patienten nichts nutzt, wenn die Versicherung weiter die Zahlung verweigert, empfiehlt es sich, über den Patienten (d.h. der Patient erteilt Vollmacht und der Arzt übernimmt die Prozesskosten) zu klagen. Auf diese Weise wird auch das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht unnötig belastet.
Gerne helfen wir Ihnen mit allen wichtigen Informationen rund um die Themen Abrechnung nach EBM und GOÄ sowie die damit verbundenen rechtlichen Grundlagen.
Gabriele Leucht
Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Gabriele Leucht ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Von 2016 an war sie Partnerin der Münchner Anwaltskanzlei Cramer & Henkel, welche 2021 in REMEDIUM umbenannt wurde. Den Spezialgebieten der Anwaltskanzlei REMEDIUM Medizinrecht und Arbeitsrecht ist die gebürtige Münchnerin treu geblieben.
Seit 2019 führt sie den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2020 den Titel Fachanwältin für Medizinrecht. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte in der juristischen Arbeit sind: Medizinrecht, Arbeitsrecht und Healthcare Compliance.
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