Healthcare-Compliance

Mit der Erweiterung der Regelungen zur Bestechung im Gesundheitswesen sind an die Leistungsträger sowie Unternehmen neue Herausforderungen herangetragen worden.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen am 4. Juni 2016 sind neue Bestimmungen in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden. Das Strafrecht kennt keinen Bestandsschutz, das heißt, nur weil die Geschäftsbeziehungen zwischen Teilnehmern am Gesundheitswesen seit jeher in einer bestimmten Form geregelt und gehandhabt wurden, schützt dies nicht vor strafrechtlichen Sanktionen.

Was empfehlen wir bei der Praxisübernahme oder dem Praxiseintritt?

Wir raten unseren Mandanten zur Überprüfung der Altverträge. Durch die Übernahme einer Praxis oder den Eintritt in eine Praxis werden alltägliche Abläufe, Verträge und Geschäftsbeziehungen meist übernommen. Dies ist aus wirtschaftlicher Sicht auch wünschenswert und größtenteils notwendig. Für Ärzte, Apotheken, Unternehmen und andere Beteiligte am Gesundheitswesen überprüfen wir deswegen die Gestaltung der Geschäftsbeziehungen, um größtmögliche Sicherheit vor zukünftigen strafrechtlichen Sanktionen zu erlangen und die Zusammenarbeit auch weiterhin zu ermöglichen.

Außerdem beraten und verteidigen wir im Bereich aller für den Gesundheitssektor relevanten Straftaten wie Betrugsverfahren im Zusammenhang mit der Abrechnung zum Beispiel von Laborleistungen, die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht oder Körperverletzungsdelikte. Dabei steht stets im Vordergrund, das Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren zu beenden und weitere standesrechtliche Konsequenzen, wie den Verlust der Approbation, zu verhindern.

Gabriele Leucht

Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Gabriele Leucht ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Von 2016 an war sie Partnerin der Münchner Anwaltskanzlei Cramer & Henkel, welche 2021 in REMEDIUM umbenannt wurde.  Den Spezialgebieten der Anwaltskanzlei REMEDIUM Medizinrecht und Arbeitsrecht ist die gebürtige Münchnerin treu geblieben.

Seit 2019 führt sie den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2020 den Titel Fachanwältin für Medizinrecht. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte in der juristischen Arbeit sind: Medizinrecht, Arbeitsrecht und Healthcare Compliance.

Google Maps inaktiv

Aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen kann dieses Modul nicht geladen werden.
Wenn Sie dieses Modul sehen möchten, passen Sie bitte Ihre Cookie-Einstellungen entsprechend an.

Jetzt Kontakt aufnehmen!

Sie brauchen Hilfe? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns direkt eine E-Mail.