Wir beraten unsere Mandant*innen in allen Bereichen rund um das Arbeitsrecht. Den Fachbereich Arbeitsrecht leitet Frau Rechtsanwältin Gabriele Leucht als Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Wir beraten und vertreten im kollektiven wie im Individualarbeitsrecht, gerichtlich wie außergerichtlich, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Gesundheitswesens.
Zu den rechtlichen Schwerpunkten unserer Beratung gehören insbesondere:
– die tarifliche wie außertarifliche Gestaltung von Arbeitsverträgen,
– Vergütungssysteme,
– Befristungen bzw. die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses,
– Betriebsübergang nach § 613 a BGB,
– Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag, Kündigung, Abwicklungsvertrag,
– Arbeitszeugnis,
– Unterbrechungen: Mutterschutz, Elternzeit und
– Arbeitszeitmodelle: Teilzeitarbeit, unbezahlter Urlaub, Sabbatical.
Bewertungen von Frau Rechtsanwältin Gabriele Leucht im Arbeitsrecht finden Sie hier.
Dr. Silvia Lucht und Gabriele Leucht sind Fachanwältinnen für Medizinrecht und Arbeitsrecht. Sie beraten Ärztinnen und Ärzte bei allen zentralen unternehmerischen Entscheidungen – mit juristischer wie auch betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
Dabei arbeitet REMEDIUM, die Kanzlei für Medizinrecht München, schnell und zuverlässig. Unsere Fachberatung ist dabei immer auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Interessen zugeschnitten. Dabei folgen wir stets unserem qualitativen Dreischritt: Zuhören – Verstehen – Kompetent handeln.
REMEDIUM
Rechtsanwälte für das Gesundheitswesen