Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
Definition, Vorteile, rechtliche Rahmenbedingungen
Nicht jede Ärztin bzw. jeder Arzt möchte unbedingt allein eine Praxis eröffnen und betreiben. In diesem Fall ist die Berufsausübungemeinschaft (BAG) eine attraktive Alternative. In der BAG können Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen ihren Beruf gemeinsam ausüben. Außerdem bringt die BAG den Partner:innen finanzielle Vorteile, weil Ressourcen wie Personal, medizinische Geräte, Praxisräume, aber auch die Patient:innen-Kartei gemeinsam genutzt werden.
Doch vor der Gründung einer BAG müssen zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt und drängende Fragen beantwortet werden:
- Wie teilen sich die Ärzt:innen in einer BAG die Aufgaben?
- Wie ist die rechtliche Verantwortung?
- Wie geht man mit den finanziellen Belastungen um?
- Welche Rechtsform soll gewählt werden?
In diesem Beitrag grenzt Gabriele Leucht, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht, die BAG von anderen Formen der ärztlichen Zusammenarbeit ab und erläutert zudem die ersten Schritte bei der Gründung einer BAG.
Was ist eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)?
Die Berufsausübungsgemeinschaft, kurz BAG, gibt es unter dieser Bezeichnung in Deutschland seit dem Jahr 2007. Davor war die BAG unter dem Begriff Gemeinschaftspraxis bekannt. Die Berufsausübungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Ärzt:innen verschiedener, verwandter oder gleicher Fachrichtungen oder auch von Psychotherapeut:innen. Eine BAG muss vom Zulassungsausschuss genehmigt werden.
In der Regel haben alle an der BAG beteiligten Ärzt:innen einen sogenannten Vertragsarztsitz. Sie sind Vertragsärzt:innen und können damit Kassenpatient:innen behandeln und die Behandlungen mit der KV abrechnen. Auch ein Zusammenschluss in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ist möglich. Davon profitieren vor allem neugegründete Praxen. Allerdings wird von dieser Möglichkeit in der Praxis selten Gebrauch gemacht.
Diese Vorteile hat eine BAG
Eine Berufsausübungsgemeinschaft bringt allen Beteiligten mehrere grundlegende Vorteile. Im Hauptfokus steht dabei die gesteigerte Patient:innenenzufriedenheit durch die Attraktivität eines breiten (fach)medizinischen Angebots: Patient:innen profitieren davon, dass mehrere Ärzt:innen in einer Praxis Tür an Tür arbeiten.. Die BAG-Mitglieder:innen wiederum profitieren von einem produktiven Gedanken- und Wissenstransfer untereinander. Zum Wohl der eigenen Patient:innen.
Weil die Ärzt:innen in einer Berufsausübungsgemeinschaft auch die personellen Ressourcen etwa bei MTA und Verwaltung teilen und damit Kosten sparen, können die Sprechstundenzeiten optimiert werden. Auch eine Urlaubsvertretung oder sogar Elternzeit-Vertretung ist bei einem Zusammenschluss von Ärzt:innen in einer BAG deutlich einfacher zu organisieren.
Die genannten Synergieeffekte wirken sich allesamt positiv auf die Gewinnerzielung aus.
Voraussetzungen für die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft
Um eine BAG gründen zu können, müssen die Beteiligten bereits Fachärzt:in sein. Darüber hinaus müssen sie den Willen haben, die folgenden Punkte gemeinsam zu erfüllen:
- gemeinsame Patient:innenbehandlung
- Außenankündigung der BAG (Praxisschild)
- Abrechnung und Dokumentation der erbrachten Leistungen durch die Gemeinschaft
- Haftung der Gemeinschaft im Außenverhältnis
- Beteiligung aller Ärzt:innen an unternehmerischen Risiken und Chancen
- gemeinsames Personal
- gemeinsame Räume und Praxiseinrichtung
Unter dem Dach einer BAG können sich beliebig viele gleiche, verwandte und unterschiedliche fachärztliche Richtungen vereinen. Es gibt keine Reglementierung bezüglich der Anzahl. BAGs können wie Unternehmen mit einem Management an der Spitze geführt werden. Sie können aber auch gemeinschaftlich geleitet werden.
Praxisgemeinschaft und Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) – was sind die Unterschiede zur BAG?
Eine Praxisgemeinschaft beschränkt die Gemeinschaft der beteiligten Ärzt:innen lediglich auf organisatorische Maßnahmen. Dazu zählen etwa die gemeinschaftliche Nutzung von Praxisräumen oder Praxispersonal. In allen anderen Bereichen – vor allem bei der Abrechnung der erbrachten medizinischen Leistungen – handeln die einzelnen Praxen getrennt voneinander. Die Praxisgemeinschaft ist vergleichbar mit einer Bürogemeinschaft.
Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) hat einen eigenen Teilnahmestatus an der kassenärztlichen Versorgung. Neben den im MVZ tätigen Ärzt:innen hat das MVZ eine eigene Zulassung. Ein Vorteil des MVZ ist, dass der/die ärztliche Leiter:in selbst nicht ärztlich tätig sein muss. Vielmehr kann das MVZ nur mit Angestellten geführt werden. Die Anzahl ist nicht beschränkt. Außerdem ist beim MVZ die Rechtsform der GmbH möglich.
Eine BAG kann entweder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) geführt werden. So funktioniert die Praxisgründung
So funktioniert die Praxisgründung
Vertragsausgestaltung BAG
Wenn sich Ärzt:innen zu einer BAG zusammenschließen möchten, müssen alle bereits genannten Voraussetzungen in einen Gesellschaftsvertrag überführt werden. Dies ist immer ein Prozess, der aufgrund der rechtlichen Komplexität grundsätzlich immer von einer Kanzlei für Medizinrecht begleitet werden sollte. Nur so lassen sich die Wünsche, Ideen und Vorstellungen der Partner in spe transparent und rechtssicher erfassen. Damit es bei Trennungen von Partnern aus der BAG nicht zu Problemen und Streitigkeiten kommt, müssen auch diese Bedingungen für den Ausstieg vorab rechtlich einwandfrei geregelt sein. Damit Sie sich in Ruhe auf die Vertragsausgestaltung einer BAG vorbereiten können, haben wir für Sie einen Fragebogen zur BAG zusammengestellt.
Gabriele Leucht
Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Gabriele Leucht ist Rechtsanwältin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin. Von 2016 an war sie Partnerin der Münchner Anwaltskanzlei Cramer & Henkel, welche 2021 in REMEDIUM umbenannt wurde. Den Spezialgebieten der Anwaltskanzlei REMEDIUM Medizinrecht und Arbeitsrecht ist die gebürtige Münchnerin treu geblieben.
Seit 2019 führt sie den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2020 den Titel Fachanwältin für Medizinrecht. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte in der juristischen Arbeit sind: Medizinrecht, Arbeitsrecht und Healthcare Compliance.
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