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MVZ, BAG oder Praxisgemeinschaft – Praxisgründung

16. Oktober 2025

Der Entschluss steht fest: Ihre eigene Praxis

Nach vielen Jahren im Krankenhaus oder als Angestellter steht Ihr Entschluss:
Sie möchten sich niederlassen mit einer eigenen Praxis. Eine Praxisgründung erfordert viele Entscheidungen, auch ob man mit anderen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten will oder nicht. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Kooperationsformen für Ärzte und Ärztinnen

Vielleicht gemeinsam mit Kollegen, vielleicht als Teil eines größeren Verbundes – oder ganz selbstständig, aber mit geteilten Kosten.

Doch schon die erste juristische Frage taucht auf:

Welche Kooperationsform ist die richtige – MVZ, BAG oder Praxisgemeinschaft?

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen: Sie beeinflusst nicht nur die Organisation, sondern auch Haftung, Abrechnung, Zulassung und wirtschaftliche Verantwortung.

1. Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – die „berufliche Ehe“

Sie möchten mit einer Kollegin oder einem Kollegen gemeinsam behandeln, abrechnen und Verantwortung teilen?
Dann könnte die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die richtige Form sein.

Vorteile

Gemeinsame Patientenbehandlung mit echter Arbeitsteilung

Abrechnungsvorteile durch Kooperationszuschläge

Interne Vertretung bzw.  Auffangen bei Urlaub oder Krankheit möglich

Kostenteilung bei Personal, Räumen und Geräten

Nachteile

Komplexe Vertragsgestaltung erforderlich

Persönliche Haftungsrisiken

Trennung der Partner oft schwierig – juristisch, praktisch wie emotional

Zahl möglicher angestellter Ärzt:innen begrenzt 

Fazit:
Eine BAG ist ideal, wenn Sie als eingespieltes Team gemeinsam Verantwortung tragen möchten – vorausgesetzt, Sie regeln Rechte und Pflichten präzise im Gesellschaftsvertrag.

2. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) – die unternehmerische Lösung

Vielleicht denken Sie größer: Sie möchten mehrere Ärzt:innen beschäftigen, Fachrichtungen bündeln oder langfristig strukturiert wachsen.
Dann kann ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) die passende Option sein.

Vorteile

Flexible Organisationsstruktur mit Anstellungsmöglichkeiten

Einheitliche Leitung und effiziente Abläufe

Kostenteilung bei Personal, Räumen und Geräten

Nachteile

Aufwendige Zulassung und strenge Regulatorik

Laufende Anpassung an BSG-Rechtsprechung und KV-Vorgaben

Steuerlich und wirtschaftlich komplex

Arbeitsrechtlich, vertragsarztrechtlich oft anspruchsvolle Gestaltung

Fazit:
Ein MVZ bietet große Gestaltungsfreiheit – eignet sich aber vor allem für größere Einheiten, Klinikträger oder ärztliche Teams mit klarer Wachstumsstrategie.

3. Die Praxisgemeinschaft – gemeinsam stark, aber unabhängig

Sie möchten Räume, Geräte und Personal teilen, aber jede:r soll eigene Patient:innen behandeln und selbst abrechnen?
Dann passt die Praxisgemeinschaft.

Vorteile

Jeder bleibt medizinisch und wirtschaftlich selbstständig

Geringe Gründungshürden und einfachere Vertragsgestaltung

Kostenteilung bei Räumen und Infrastruktur

Nachteile

Keine gemeinsame Abrechnung oder Arbeitsteilung

Vertretung nur bei strikter Einhaltung vertragsarztrechtlicher Vorgaben

Risiko einer „verdeckten BAG“, wenn gemeinsame Behandlungen erfolgen

Bei Verstößen drohen Honorarrückforderungen

Fazit:
Die Praxisgemeinschaft ist ideal, wenn Sie Kooperation ohne Abhängigkeit möchten – verlangt aber klare organisatorische und vertragliche Trennung.