MVZ, BAG oder Praxisgemeinschaft – Praxisgründung
16. Oktober 2025Der Entschluss steht fest: Ihre eigene Praxis
Nach vielen Jahren im Krankenhaus oder als Angestellter steht Ihr Entschluss:
Sie möchten sich niederlassen mit einer eigenen Praxis. Eine Praxisgründung erfordert viele Entscheidungen, auch ob man mit anderen Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten will oder nicht. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Kooperationsformen für Ärzte und Ärztinnen
Vielleicht gemeinsam mit Kollegen, vielleicht als Teil eines größeren Verbundes – oder ganz selbstständig, aber mit geteilten Kosten.
Doch schon die erste juristische Frage taucht auf:
Welche Kooperationsform ist die richtige – MVZ, BAG oder Praxisgemeinschaft?
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen: Sie beeinflusst nicht nur die Organisation, sondern auch Haftung, Abrechnung, Zulassung und wirtschaftliche Verantwortung.
1. Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) – die „berufliche Ehe“
Sie möchten mit einer Kollegin oder einem Kollegen gemeinsam behandeln, abrechnen und Verantwortung teilen?
Dann könnte die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) die richtige Form sein.
Vorteile
Gemeinsame Patientenbehandlung mit echter Arbeitsteilung
Abrechnungsvorteile durch Kooperationszuschläge
Interne Vertretung bzw. Auffangen bei Urlaub oder Krankheit möglich
Kostenteilung bei Personal, Räumen und Geräten
Nachteile
Komplexe Vertragsgestaltung erforderlich
Persönliche Haftungsrisiken
Trennung der Partner oft schwierig – juristisch, praktisch wie emotional
Zahl möglicher angestellter Ärzt:innen begrenzt
Fazit:
Eine BAG ist ideal, wenn Sie als eingespieltes Team gemeinsam Verantwortung tragen möchten – vorausgesetzt, Sie regeln Rechte und Pflichten präzise im Gesellschaftsvertrag.
2. Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) – die unternehmerische Lösung
Vielleicht denken Sie größer: Sie möchten mehrere Ärzt:innen beschäftigen, Fachrichtungen bündeln oder langfristig strukturiert wachsen.
Dann kann ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) die passende Option sein.
Vorteile
Flexible Organisationsstruktur mit Anstellungsmöglichkeiten
Einheitliche Leitung und effiziente Abläufe
Kostenteilung bei Personal, Räumen und Geräten
Nachteile
Aufwendige Zulassung und strenge Regulatorik
Laufende Anpassung an BSG-Rechtsprechung und KV-Vorgaben
Steuerlich und wirtschaftlich komplex
Arbeitsrechtlich, vertragsarztrechtlich oft anspruchsvolle Gestaltung
Fazit:
Ein MVZ bietet große Gestaltungsfreiheit – eignet sich aber vor allem für größere Einheiten, Klinikträger oder ärztliche Teams mit klarer Wachstumsstrategie.
3. Die Praxisgemeinschaft – gemeinsam stark, aber unabhängig
Sie möchten Räume, Geräte und Personal teilen, aber jede:r soll eigene Patient:innen behandeln und selbst abrechnen?
Dann passt die Praxisgemeinschaft.
Vorteile
Jeder bleibt medizinisch und wirtschaftlich selbstständig
Geringe Gründungshürden und einfachere Vertragsgestaltung
Kostenteilung bei Räumen und Infrastruktur
Nachteile
Keine gemeinsame Abrechnung oder Arbeitsteilung
Vertretung nur bei strikter Einhaltung vertragsarztrechtlicher Vorgaben
Risiko einer „verdeckten BAG“, wenn gemeinsame Behandlungen erfolgen
Bei Verstößen drohen Honorarrückforderungen
Fazit:
Die Praxisgemeinschaft ist ideal, wenn Sie Kooperation ohne Abhängigkeit möchten – verlangt aber klare organisatorische und vertragliche Trennung.